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Betreuungsvertrag

BETREUUNGSVERTRAG

 

zwischen dem Verein “Kinderland“ e. V. als Träger der Einrichtung und den Sorgeberechtigten

 

______________________________________________________________________________________________

(Vor- und Zuname der/des Sorgeberechtigten)

 

des Kindes _________________________________________­­­­­­­­­______________________ geb. _________________

 

 

wohnhaft in  PLZ/Ort: _____________________________________Straße: ________________________________

wird nachfolgendes vereinbart.

 

  1. Aufnahme des Kindes

Das o. g. Kind wird zum _______________________________ in die Kindereinrichtung Berthelsdorf / Weißenborn aufgenommen und scheidet bei Kündigung, spätestens mit Beginn des 5. Schuljahres aus. Die Eingewöhnung erfolgt nach Absprache mit den Eltern frühestens 4 Wochen vor Aufnahme des Kindes.

 

2. Auftrag der Kindereinrichtung

Die Kindereinrichtung hat sich als familienergänzende Einrichtung die Aufgabe gestellt, die Gesamtentwicklung des Kindes in Zusammenhang aller an der Erziehung Beteiligten zu fördern. Wir als sozialpädagogische Einrichtung sichern die Betreuung Ihres Kindes und fördern die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch die Entfaltung seiner körperlich und geistigen Fähigkeiten und seiner seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte. Wir wünschen uns von den Eltern der Kinder in unserer Einrichtung, daß sie unsere Bemühungen zum Wohle der Kinder unterstützen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine beständige und aufgeschlossene Zusammenarbeit mit den Eltern.

 

3. Öffnungszeiten

Die Kindereinrichtung ist durchgehend von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Wenn innerbetriebliche Gründe Anlass geben, die Einrichtung nicht zu öffnen, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben.

 

4. Versicherungs- und Aufsichtsplicht

Die Aufsichtspflicht des Personals der Kindereinrichtung beginnt, wenn das Kind in Empfang genommen wird und endet mit Verabschiedung des Kindes bzw. Übergabe an einen Sorgeberechtigten bzw. dessen Beauftragten (gemäß schriftlicher Erklärung). Sollten Kinder die Einrichtung allein verlassen, bedarf es vorher einer schriftlichen Erklärung. Gemäß § 539 Abs. 1 RVO, ist das Kindergartenkind auf dem Weg vom Elternhaus zur Kindereinrichtung und zurück sowie während des Verweilens innerhalb der Öffnungszeiten in der Einrichtung und bei Veranstaltungen der Einrichtung gegen Unfall versichert. Unfälle auf dem Weg zwischen Elternhaus und Kindereinrichtung sind um Ansprüche geltend machen zu können - unverzüglich der Leiterin mitzuteilen. Der Träger übernimmt keine Ausgleichszahlungen bei Verdienstausfall.

 

5. Ärztliches Attest

Die gemäß Kindertagesstättengesetz des Freistaates Sachsen notwendige ärztliche Bescheinigung muß am Aufnahmetag der pädagogischen Leiterin der Einrichtung übergeben werden. Treten beim Kind oder im Haushalt ansteckende Krankheiten z. B. Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Läuse, Röteln, Kinderlähmung und ähnliche Krankheiten auf, so ist dies unverzüglich der Kindereinrichtung zu melden und dem jeweiligen Hausarzt vorzustellen.

 

6. Fernbleiben des Kindes

Der Tagesstättenbesuch ist freiwillig. Bei Fernbleiben des Kindes bitten wir, in der Einrichtung bis 7.30 Uhr Bescheid zu geben. Erfolgt keine Abmeldung bzw. erst nach 7.30 Uhr, muss das Essengeld voll gezahlt werden.

 

7. Beitragszahlung

Die Sorgeberechtigten leisten gem. § 13 SäkitaGe einen Elternbeitrag. Für die Unterbringung Ihres Kindes in der Tagesstätte erhebt der Verein „Kinderland“ e. V. ein Betreuungsgeld lt. nachfolgender Tabelle. Die Staffelung trifft zu, wenn mehrere Kinder die Kindertagesstätten in Weißenborn oder Berthelsdorf besuchen.

Die Beiträge werden im laufenden Monat bis zum 10. des jeweiligen Monats per Lastschrift eingezogen. Eltern die Anspruch auf Zahlung des Elternbeitrages vom Jugendamt haben, sind selbst verantwortlich für das regelmäßige und rechtzeitige Beantragen des Beitrages. Erfolgt keine Genehmigung dafür, muß der Elternbeitrag für die ausstehenden Monate nachgezahlt werden. Eine Aussetzung der Elternbeiträge für längere Krankheit, Urlaub bzw. Kuraufenthalte ist nicht möglich. Bei An- und Abmeldungen im Laufe des Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.

Betreuungszeiten außerhalb der Öffnungszeit, sowie auch über die vereinbarte Stundenzahl hinaus, werden in den Kitas digital und im Hort schriftlich erfasst und mit einem Unkostenbeitrag von je 2,00 Euro pro Tag abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass Hortkinder, welche für 5 Stunden angemeldet sind, ab Überschreitung der 5 Stunden den zusätzlichen EB und Kinder die für 6 Stunden (mit Frühhort) angemeldet sind, ab Überschreitung der 6 Stunden den zusätzlichen EB zahlen müssen. Dies betrifft die Ferien und die unterrichtsfreien Tage im Hort-Kinderland!

Der zus. EB wird in BAR gezahlt.

 

Elternbeiträge (in Euro) ab September 2023

   

vollst. Fam.

Alleinerz.

   

vollst. Fam.

Alleinerz.

   

 

vollst. Fam.

Alleinerz.

KRIPPE

KINDERGARTEN

HORT

9 Std.

1. Kind

274

247

9 Std

1. Kind

136

122

6 Std.

1. Kind

 

73

66

 

2. Kind

164

137

 

2. Kind

82

68

 

2. Kind

 

44

37

 

3. Kind

55

27

 

3. Kind

27

14

 

3. Kind

 

15

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Std.

1. Kind

183

165

6 Std.

1. Kind

91

82

5 Std.

1. Kind

 

61

55

 

2. Kind

110

92

 

2. Kind

55

46

 

2. Kind

 

37

31

 

3. Kind

37

18

 

3. Kind

18

9

 

3. Kind

 

12

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4,5 Std.

1. Kind

137

123  

1. Kind

68

61

 

 

 

 

 

 

2. Kind

82

69

 

2. Kind

41

34

 

 

 

 

 

 

3. Kind

27

14

 

3. Kind

14

7

 

 

 

 

 

Bei An- und Abmeldungen im Laufe des Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.

 

Zur Berechnung des Elternbeitrages sind folgende Informationen notwendig und auszufüllen:

Folgende im Haushalt lebende Kinder besuchen eine Kindereinrichtung:

 

Name, Vorname

geboren am:

besucht folgende Kindereinrichtung

1.Kind

 

 

 

2.Kind

 

 

 

3.Kind

 

 

 

4.Kind

 

 

 

 

Ich bin alleinerziehend (Zutreffendes ankreuzen):    

ja

nein

 

Vor Aufnahme im Kinderland Berthelsdorf/Weißenborn bzw. im Hort Weißenborn besuchte mein Kind folgende Kindereinrichtung:

Vollständige Adresse:

 

 

 

Betreuungszeiten (Zutreffendes ankreuzen):

4,5-Stunden Betreuung

 

6-Stunden Betreuung

 

9-Stunden Betreuung (Volltagsplatz)

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu bezahlender Elternbeitrag monatlich:

 

 

E-Mail Adresse:

 

 

 

 

 

Einwilligungserklärung

Wir genehmigen, dass Fotos meines Kindes, auf der Homepage des Kinderlandes (www.kinderland-b-w.de) veröffentlicht werden können. Außerdem können die Fotos auch im Portfolio des Kindes genutzt werden. Die Veröffentlichung in lokalen Zeitschriften (Amtsblatt, Freie Presse o.ä.) genehmigen wir ebenfalls.

 

 

Ich bin einverstanden: ­­­­­­­­­­­­­­­­_______________________________________________

                                                               Unterschrift Sorgeberechtigte/r

 

8. Essengeld

Das Essengeld wird vom jeweiligen Essenanbieter festgelegt. Mit diesem wird dann ein Vertrag geschlossen.

 

9. Kündigung des Vertrages

Zur Abmeldung eines Kindes ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, die 2 Wochen vor Ausscheiden des Kindes zum Monatsende dem Träger vorliegen muss. Für eine Kündigung zählt immer nur der volle Monat. Die Kündigung durch den Träger ist möglich, wenn der festgesetzte Elternbeitrag trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht bezahlt wird bzw. das

 

Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlt. Wohnsitz- und Anschriftenwechsel sind in der Einrichtung schriftlich mitzuteilen.

 

10. Geltung

Mit dieser Unterschrift erkenne ich diesen Vertrag an.

 

Datum:_______________________________          

 

 

 

 

 

 

__________________________________  _________________________________________________________

Geschäftsführer des Vereins                                                                           Sorgeberechtigten

 

Folgende Merkblätter und Einwilligungserklärungen sind auf der Grundlage dieses Betreuungsvertrages bindend:

Abholeberechtigung

Hausordnung

Einwilligungserklärung für Fotos, Internet und Homepage

Erhebungsbogen

Genehmigung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Notfallplan

Belehrung Schließsystem

Ärztliches Attest