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Betreuungsvertrag

 

Zwischen dem Verein “Kinderland“ e. V. als Träger der Einrichtung und den Erziehungsberechtigten

 

________________________________________________________________________

(Vor- und Zuname der/des Sorgeberechtigten)

 

des Kindes _________________________________geb. ___________________________

 

 

wohnhaft PLZ/Ort: ______________________ Straße: ____________________________

wird nachfolgendes vereinbart.

 

  1. Aufnahme des Kindes

Das o. g. Kind wird zum _________ in den Hort des Kinderlandes e.V. aufgenommen und scheidet bei Kündigung oder spätestens mit Schulende der 4. Klasse aus.

 

2. Auftrag der Kindereinrichtung

Der Hort des“ Kinderlandes“ e. V. betreut die Grundschulkinder in der Grundschule Weißenborn vor und nach dem regulären Unterricht. Die Grundschule mit Ganztagsbetreuung umfasst die Zusammenarbeit von Lehrer der Schule und Erzieher vom Kinderland .Die Kindereinrichtung hat sich als familienergänzende Einrichtung die Aufgabe gestellt, die Gesamtentwicklung des Kindes in Zusammenhang aller an der Erziehung Beteiligten zu fördern. Wir als sozialpädagigische Einrichtung sichern die Betreuung Ihres Kindes und fördern die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch die Entfaltung seiner körperlich und geistigen Fähigkeiten und seiner seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte. Wir wünschen uns von den Eltern der Kinder in unserer Einrichtung, daß sie unsere Bemühungen zum Wohle der Kinder unterstützen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine beständige und aufgeschlossene Zusammenarbeit mit den Eltern.

 

3. Öffnungszeiten

Der Frühhort:   6.00 Uhr bis 7.15 Uhr.

Die Hortbetreuung beginnt nach der 4. Unterrichtsstunde und endet 16.30 Uhr.

Ferien/unterrichtsfreie Tage: 6.15 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Wenn innerbetriebliche Gründe Anlaß geben, die Einrichtung nicht zu öffnen, wird dies rechtzeitig den Erziehungsberechtigten bekannt gegeben.

 

4. Versicherungs- und Aufsichtsplicht

Die Aufsichtspflicht des Personals der Kindereinrichtung beginnt, wenn das Kind in Empfang genommen wird und endet mit Verabschiedung des Kindes bzw. Übergabe an einen Erziehungsberechtigten bzw. dessen Beauftragten (gemäß schriftlicher Erklärung). Sollten Kinder die Einrichtung allein verlassen, bedarf es vorher einer schriftlichen Erklärung.

Gemäß § 539 Abs. 1 RVO, ist das Kind auf dem Weg vom Elternhaus zur Kindereinrichtung und zurück sowie während des Verweilens innerhalb der Öffnungszeiten  in der Einrichtung und bei Veranstaltungen der Einrichtung gegen Unfall versichert. Unfälle auf dem Weg zwischen Elternhaus und Kindereinrichtung sind um Ansprüche geltend machen zu können - unverzüglich der Leiterin mitzuteilen. Der Träger übernimmt keine Ausgleichszahlungen bei Verdienstausfall.

 

5. Ärztliches Attest

Treten beim Kind oder im Haushalt ansteckende Krankheiten z. B. Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Läuse, Röteln, Kinderlähmung und ähnliche Krankheiten auf, so ist dies unverzüglich der Kindereinrichtung zu melden und dem jeweiligen Hausarzt vorzustellen.

 

6. Fernbleiben des Kindes

Der Besuch des Hortes ist freiwillig. Bei Fernbleiben des Kindes bitten wir, in der Schule bis 8.00 Uhr Bescheid zu geben. Erfolgt keine Abmeldung bzw. erst nach 8.00 Uhr, muss das Essengeld voll gezahlt werden.

 

7. Beitragszahlung

Die Erziehungsberechtigten leisten gem. § 13 SäkitaGe einen Elternbeitrag. Für die Unterbringung Ihres Kindes in der Tagesstätte erhebt der Verein „Kinderland“ e. V. ein Betreuungsgeld lt. nachfolgender Tabelle.

 

Elternbeiträge in Euro Hort (Grundschule Weißenborn) ab September 2023

 

ohne Frühhort (5 Stunden)

 

mit Frühhort (6 Stunden)

 

Familie

Alleinerziehend

 

Familie

Alleinerziehend

1.Kind

61

55

 

73

66

2.Kind

37

31

 

44

37

3.Kind

12

6

 

15

7

 

Zur Berechnung des Elternbeitrages sind folgende Informationen notwendig und auszufüllen:

Folgende im Haushalt lebende Kinder besuchen eine Kindereinrichtung:

 

Name, Vorname

geboren am:

besucht folgende Kindereinrichtung

1.Kind

 

 

 

2.Kind

 

 

 

3.Kind

 

 

 

4.Kind

 

 

 

 

Ich bin alleinerziehend (Zutreffendes ankreuzen):    

ja

nein

 

Vor Aufnahme im Kinderland Berthelsdorf/Weißenborn bzw. im Hort Weißenborn besuchte mein Kind folgende Kindereinrichtung:

Vollständige Adresse:

 

 

 

Betreuungszeiten (Zutreffendes ankreuzen):

5 Stunden ohne Frühhort

 

6-Stunden mit Frühhort

 

 

Zu bezahlender Elternbeitrag monatlich:

 

 

E-Mail Adresse:

 

 

 

 

In der Ferienzeit haben alle angemeldeten Kinder die Möglichkeit, den Hort in der Grundschule   6 Stunden zu besuchen. Sollte diese Zeit überschritten werden, wird pro überschrittene Stunde ein zusätzlicher Elternbeitrag von 2,00 Euro je Stunde berechnet!

 

Diese zusätzlichen Elternbeiträge werden von den Horterzieherinnen in bar einkassiert.

Die Betreuungsbeiträge werden im laufenden Monat bis zum 10. per Lastschrift vom Kinderland eingezogen.

Eltern die Anspruch auf Zahlung des Elternbeitrages vom Jugendamt haben, sind selbst verantwortlich für das regelmäßige und rechtzeitige Beantragen des Beitrages. Erfolgt keine Genehmigung dafür, muß der Elternbeitrag für die ausstehenden Monate nachgezahlt werden.

 

Bei An- und Abmeldungen im Laufe des Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.

Abmeldungen für die Ferienzeit und bei Krankheit werden nicht genehmigt.

 

8. Essengeld

Das Essengeld richtet sich nach dem jeweiligen Essenanbieter!

 

9. Kündigung des Vertrages

Zur Abmeldung eines Kindes ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, die 2 Wochen vor ausscheiden des Kindes zum Monatsende dem Träger vorliegen muß.

Die Kündigung durch den Träger ist möglich, wenn der festgesetzte Elternbeitrag trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht bezahlt wird bzw. das Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlt.

Wohnsitz- und Anschriftenwechsel sind in der Einrichtung schriftlich mitzuteilen.

 

10. Geltung

Mit dieser Unterschrift erkenne ich diesen Vertrag an.

 

 

Telefonnummer Arbeit/Privat:

Mutter:

Vater:

 

Krankenkasse des Kindes:

Adresse bzw. Telefonnummer für Notfälle:

 

 

                                                                                                                                

 

 

Datum:________________________

 

 

 

 

 

 

 

_________________________                     ___________________________

Geschäftsführer des Vereins                                      Sorgeberechtigte