Betreuungsvertrag
Zwischen dem Verein “Kinderland“ e. V. als Träger der Einrichtung und den Erziehungsberechtigten
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(Vor- und Zuname der/des Sorgeberechtigten)
des Kindes _________________________________geb. ___________________________
wohnhaft PLZ/Ort: ______________________ Straße: ____________________________
wird nachfolgendes vereinbart.
- Aufnahme des Kindes
Das o. g. Kind wird zum _________ in den Hort des Kinderlandes e.V. aufgenommen und scheidet bei Kündigung oder spätestens mit Schulende der 4. Klasse aus.
2. Auftrag der Kindereinrichtung
Der Hort des“ Kinderlandes“ e. V. betreut die Grundschulkinder in der Grundschule Weißenborn vor und nach dem regulären Unterricht. Die Grundschule mit Ganztagsbetreuung umfasst die Zusammenarbeit von Lehrer der Schule und Erzieher vom Kinderland .Die Kindereinrichtung hat sich als familienergänzende Einrichtung die Aufgabe gestellt, die Gesamtentwicklung des Kindes in Zusammenhang aller an der Erziehung Beteiligten zu fördern. Wir als sozialpädagigische Einrichtung sichern die Betreuung Ihres Kindes und fördern die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch die Entfaltung seiner körperlich und geistigen Fähigkeiten und seiner seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte. Wir wünschen uns von den Eltern der Kinder in unserer Einrichtung, daß sie unsere Bemühungen zum Wohle der Kinder unterstützen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine beständige und aufgeschlossene Zusammenarbeit mit den Eltern.
3. Öffnungszeiten
Der Frühhort: 6.00 Uhr bis 7.15 Uhr.
Die Hortbetreuung beginnt nach der 4. Unterrichtsstunde und endet 16.30 Uhr.
Ferien/unterrichtsfreie Tage: 6.15 Uhr bis 16.00 Uhr
Wenn innerbetriebliche Gründe Anlaß geben, die Einrichtung nicht zu öffnen, wird dies rechtzeitig den Erziehungsberechtigten bekannt gegeben.
4. Versicherungs- und Aufsichtsplicht
Die Aufsichtspflicht des Personals der Kindereinrichtung beginnt, wenn das Kind in Empfang genommen wird und endet mit Verabschiedung des Kindes bzw. Übergabe an einen Erziehungsberechtigten bzw. dessen Beauftragten (gemäß schriftlicher Erklärung). Sollten Kinder die Einrichtung allein verlassen, bedarf es vorher einer schriftlichen Erklärung.
Gemäß § 539 Abs. 1 RVO, ist das Kind auf dem Weg vom Elternhaus zur Kindereinrichtung und zurück sowie während des Verweilens innerhalb der Öffnungszeiten in der Einrichtung und bei Veranstaltungen der Einrichtung gegen Unfall versichert. Unfälle auf dem Weg zwischen Elternhaus und Kindereinrichtung sind um Ansprüche geltend machen zu können - unverzüglich der Leiterin mitzuteilen. Der Träger übernimmt keine Ausgleichszahlungen bei Verdienstausfall.
5. Ärztliches Attest
Treten beim Kind oder im Haushalt ansteckende Krankheiten z. B. Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Läuse, Röteln, Kinderlähmung und ähnliche Krankheiten auf, so ist dies unverzüglich der Kindereinrichtung zu melden und dem jeweiligen Hausarzt vorzustellen.
6. Fernbleiben des Kindes
Der Besuch des Hortes ist freiwillig. Bei Fernbleiben des Kindes bitten wir, in der Schule bis 8.00 Uhr Bescheid zu geben. Erfolgt keine Abmeldung bzw. erst nach 8.00 Uhr, muss das Essengeld voll gezahlt werden.
7. Beitragszahlung
Die Erziehungsberechtigten leisten gem. § 13 SäkitaGe einen Elternbeitrag. Für die Unterbringung Ihres Kindes in der Tagesstätte erhebt der Verein „Kinderland“ e. V. ein Betreuungsgeld lt. nachfolgender Tabelle.
Elternbeiträge in Euro Hort (Grundschule Weißenborn) ab September 2023
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ohne Frühhort (5 Stunden) |
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mit Frühhort (6 Stunden) |
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Familie |
Alleinerziehend |
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Familie |
Alleinerziehend |
1.Kind |
61 |
55 |
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73 |
66 |
2.Kind |
37 |
31 |
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44 |
37 |
3.Kind |
12 |
6 |
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15 |
7 |
Zur Berechnung des Elternbeitrages sind folgende Informationen notwendig und auszufüllen:
Folgende im Haushalt lebende Kinder besuchen eine Kindereinrichtung:
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Name, Vorname |
geboren am: |
besucht folgende Kindereinrichtung |
1.Kind |
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2.Kind |
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3.Kind |
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4.Kind |
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Ich bin alleinerziehend (Zutreffendes ankreuzen):
ja |
nein |
Vor Aufnahme im Kinderland Berthelsdorf/Weißenborn bzw. im Hort Weißenborn besuchte mein Kind folgende Kindereinrichtung:
Vollständige Adresse:
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Betreuungszeiten (Zutreffendes ankreuzen):
5 Stunden ohne Frühhort |
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6-Stunden mit Frühhort |
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Zu bezahlender Elternbeitrag monatlich:
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E-Mail Adresse:
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In der Ferienzeit haben alle angemeldeten Kinder die Möglichkeit, den Hort in der Grundschule 6 Stunden zu besuchen. Sollte diese Zeit überschritten werden, wird pro überschrittene Stunde ein zusätzlicher Elternbeitrag von 2,00 Euro je Stunde berechnet!
Diese zusätzlichen Elternbeiträge werden von den Horterzieherinnen in bar einkassiert.
Die Betreuungsbeiträge werden im laufenden Monat bis zum 10. per Lastschrift vom Kinderland eingezogen.
Eltern die Anspruch auf Zahlung des Elternbeitrages vom Jugendamt haben, sind selbst verantwortlich für das regelmäßige und rechtzeitige Beantragen des Beitrages. Erfolgt keine Genehmigung dafür, muß der Elternbeitrag für die ausstehenden Monate nachgezahlt werden.
Bei An- und Abmeldungen im Laufe des Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.
Abmeldungen für die Ferienzeit und bei Krankheit werden nicht genehmigt.
8. Essengeld
Das Essengeld richtet sich nach dem jeweiligen Essenanbieter!
9. Kündigung des Vertrages
Zur Abmeldung eines Kindes ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, die 2 Wochen vor ausscheiden des Kindes zum Monatsende dem Träger vorliegen muß.
Die Kündigung durch den Träger ist möglich, wenn der festgesetzte Elternbeitrag trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht bezahlt wird bzw. das Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlt.
Wohnsitz- und Anschriftenwechsel sind in der Einrichtung schriftlich mitzuteilen.
10. Geltung
Mit dieser Unterschrift erkenne ich diesen Vertrag an.
Telefonnummer Arbeit/Privat:
Mutter:
Vater:
Krankenkasse des Kindes:
Adresse bzw. Telefonnummer für Notfälle:
Datum:________________________
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Geschäftsführer des Vereins Sorgeberechtigte