Betreuungsvertrag
BETREUUNGSVERTRAG
zwischen dem Verein “Kinderland“ e. V. als Träger der Einrichtung und den Sorgeberechtigten
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(Vor- und Zuname der/des Sorgeberechtigten)
des Kindes _______________________________________________________________ geb. _________________
wohnhaft in PLZ/Ort: _____________________________________Straße: ________________________________
wird nachfolgendes vereinbart.
- Aufnahme des Kindes
Das o. g. Kind wird zum _______________________________ in die Kindereinrichtung Berthelsdorf / Weißenborn aufgenommen und scheidet bei Kündigung, spätestens mit Beginn des 5. Schuljahres aus. Die Eingewöhnung erfolgt nach Absprache mit den Eltern frühestens 4 Wochen vor Aufnahme des Kindes.
2. Auftrag der Kindereinrichtung
Die Kindereinrichtung hat sich als familienergänzende Einrichtung die Aufgabe gestellt, die Gesamtentwicklung des Kindes in Zusammenhang aller an der Erziehung Beteiligten zu fördern. Wir als sozialpädagogische Einrichtung sichern die Betreuung Ihres Kindes und fördern die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch die Entfaltung seiner körperlich und geistigen Fähigkeiten und seiner seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte. Wir wünschen uns von den Eltern der Kinder in unserer Einrichtung, daß sie unsere Bemühungen zum Wohle der Kinder unterstützen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine beständige und aufgeschlossene Zusammenarbeit mit den Eltern.
3. Öffnungszeiten
Die Kindereinrichtung ist durchgehend von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Wenn innerbetriebliche Gründe Anlass geben, die Einrichtung nicht zu öffnen, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben.
4. Versicherungs- und Aufsichtsplicht
Die Aufsichtspflicht des Personals der Kindereinrichtung beginnt, wenn das Kind in Empfang genommen wird und endet mit Verabschiedung des Kindes bzw. Übergabe an einen Sorgeberechtigten bzw. dessen Beauftragten (gemäß schriftlicher Erklärung). Sollten Kinder die Einrichtung allein verlassen, bedarf es vorher einer schriftlichen Erklärung. Gemäß § 539 Abs. 1 RVO, ist das Kindergartenkind auf dem Weg vom Elternhaus zur Kindereinrichtung und zurück sowie während des Verweilens innerhalb der Öffnungszeiten in der Einrichtung und bei Veranstaltungen der Einrichtung gegen Unfall versichert. Unfälle auf dem Weg zwischen Elternhaus und Kindereinrichtung sind um Ansprüche geltend machen zu können - unverzüglich der Leiterin mitzuteilen. Der Träger übernimmt keine Ausgleichszahlungen bei Verdienstausfall.
5. Ärztliches Attest
Die gemäß Kindertagesstättengesetz des Freistaates Sachsen notwendige ärztliche Bescheinigung muß am Aufnahmetag der pädagogischen Leiterin der Einrichtung übergeben werden. Treten beim Kind oder im Haushalt ansteckende Krankheiten z. B. Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Läuse, Röteln, Kinderlähmung und ähnliche Krankheiten auf, so ist dies unverzüglich der Kindereinrichtung zu melden und dem jeweiligen Hausarzt vorzustellen.
6. Fernbleiben des Kindes
Der Tagesstättenbesuch ist freiwillig. Bei Fernbleiben des Kindes bitten wir, in der Einrichtung bis 7.30 Uhr Bescheid zu geben. Erfolgt keine Abmeldung bzw. erst nach 7.30 Uhr, muss das Essengeld voll gezahlt werden.
7. Beitragszahlung
Die Sorgeberechtigten leisten gem. § 13 SäkitaGe einen Elternbeitrag. Für die Unterbringung Ihres Kindes in der Tagesstätte erhebt der Verein „Kinderland“ e. V. ein Betreuungsgeld lt. nachfolgender Tabelle. Die Staffelung trifft zu, wenn mehrere Kinder die Kindertagesstätten in Weißenborn oder Berthelsdorf besuchen.
Die Beiträge werden im laufenden Monat bis zum 10. des jeweiligen Monats per Lastschrift eingezogen. Eltern die Anspruch auf Zahlung des Elternbeitrages vom Jugendamt haben, sind selbst verantwortlich für das regelmäßige und rechtzeitige Beantragen des Beitrages. Erfolgt keine Genehmigung dafür, muß der Elternbeitrag für die ausstehenden Monate nachgezahlt werden. Eine Aussetzung der Elternbeiträge für längere Krankheit, Urlaub bzw. Kuraufenthalte ist nicht möglich. Bei An- und Abmeldungen im Laufe des Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.
Betreuungszeiten außerhalb der Öffnungszeit, sowie auch über die vereinbarte Stundenzahl hinaus, werden in den Kitas digital und im Hort schriftlich erfasst und mit einem Unkostenbeitrag von je 2,00 Euro pro Tag abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Hortkinder, welche für 5 Stunden angemeldet sind, ab Überschreitung der 5 Stunden den zusätzlichen EB und Kinder die für 6 Stunden (mit Frühhort) angemeldet sind, ab Überschreitung der 6 Stunden den zusätzlichen EB zahlen müssen. Dies betrifft die Ferien und die unterrichtsfreien Tage im Hort-Kinderland!
Der zus. EB wird in BAR gezahlt.
Elternbeiträge (in Euro) ab September 2023
vollst. Fam. |
Alleinerz. |
vollst. Fam. |
Alleinerz. |
|
vollst. Fam. |
Alleinerz. |
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KRIPPE |
KINDERGARTEN |
HORT |
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9 Std. |
1. Kind |
274 |
247 |
9 Std |
1. Kind |
136 |
122 |
6 Std. |
1. Kind |
|
73 |
66 |
|
2. Kind |
164 |
137 |
|
2. Kind |
82 |
68 |
|
2. Kind |
|
44 |
37 |
|
3. Kind |
55 |
27 |
|
3. Kind |
27 |
14 |
|
3. Kind |
|
15 |
7 |
|
|
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|
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|
6 Std. |
1. Kind |
183 |
165 |
6 Std. |
1. Kind |
91 |
82 |
5 Std. |
1. Kind |
|
61 |
55 |
|
2. Kind |
110 |
92 |
|
2. Kind |
55 |
46 |
|
2. Kind |
|
37 |
31 |
|
3. Kind |
37 |
18 |
|
3. Kind |
18 |
9 |
|
3. Kind |
|
12 |
6 |
|
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4,5 Std. |
1. Kind |
137 |
123 |
1. Kind |
68 |
61 |
|
|
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|
|
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|
2. Kind |
82 |
69 |
|
2. Kind |
41 |
34 |
|
|
|
|
|
|
3. Kind |
27 |
14 |
|
3. Kind |
14 |
7 |
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Bei An- und Abmeldungen im Laufe des Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.
Zur Berechnung des Elternbeitrages sind folgende Informationen notwendig und auszufüllen:
Folgende im Haushalt lebende Kinder besuchen eine Kindereinrichtung:
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Name, Vorname |
geboren am: |
besucht folgende Kindereinrichtung |
1.Kind |
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2.Kind |
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3.Kind |
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4.Kind |
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Ich bin alleinerziehend (Zutreffendes ankreuzen):
ja |
nein |
Vor Aufnahme im Kinderland Berthelsdorf/Weißenborn bzw. im Hort Weißenborn besuchte mein Kind folgende Kindereinrichtung:
Vollständige Adresse:
|
Betreuungszeiten (Zutreffendes ankreuzen):
4,5-Stunden Betreuung |
|
6-Stunden Betreuung |
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9-Stunden Betreuung (Volltagsplatz) |
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Zu bezahlender Elternbeitrag monatlich:
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E-Mail Adresse:
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Einwilligungserklärung
Wir genehmigen, dass Fotos meines Kindes, auf der Homepage des Kinderlandes (www.kinderland-b-w.de) veröffentlicht werden können. Außerdem können die Fotos auch im Portfolio des Kindes genutzt werden. Die Veröffentlichung in lokalen Zeitschriften (Amtsblatt, Freie Presse o.ä.) genehmigen wir ebenfalls.
Ich bin einverstanden: _______________________________________________
Unterschrift Sorgeberechtigte/r
8. Essengeld
Das Essengeld wird vom jeweiligen Essenanbieter festgelegt. Mit diesem wird dann ein Vertrag geschlossen.
9. Kündigung des Vertrages
Zur Abmeldung eines Kindes ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, die 2 Wochen vor Ausscheiden des Kindes zum Monatsende dem Träger vorliegen muss. Für eine Kündigung zählt immer nur der volle Monat. Die Kündigung durch den Träger ist möglich, wenn der festgesetzte Elternbeitrag trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht bezahlt wird bzw. das
Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt fehlt. Wohnsitz- und Anschriftenwechsel sind in der Einrichtung schriftlich mitzuteilen.
10. Geltung
Mit dieser Unterschrift erkenne ich diesen Vertrag an.
Datum:_______________________________
__________________________________ _________________________________________________________
Geschäftsführer des Vereins Sorgeberechtigten
Folgende Merkblätter und Einwilligungserklärungen sind auf der Grundlage dieses Betreuungsvertrages bindend:
Abholeberechtigung
Hausordnung
Einwilligungserklärung für Fotos, Internet und Homepage
Erhebungsbogen
Genehmigung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Notfallplan
Belehrung Schließsystem
Ärztliches Attest